Strafbesteuerung nach Depotübertragung von anderer
Bank und anschließendem Verkauf der Wertpapiere?
Ja, rückwirkende Besteuerung thesaurierter Erträge bis 1994
Nein
Strafbesteuerung mit 6% fiktivem Ertragsanteil nach
Verkauf ausländischer thesaurierender Fonds zu Jahresbeginn
vor Veröffentlichung der Zahlen von KAG?
Ja
Nein
Strafbesteuerung von 30% des Veräußerungserlöses mit 25%
Abgeltungsteuer als fiktivem Ertragsanteil nach Verkauf
ausländischer thesaurierender Fonds nach einer
Depotübertragung von einer anderen Bank?
Ja
Nein
Vorteile beim Depot im Ausland
Dadurch, dass die ausländische Bank lediglich zum Jahresende eine Steuerbescheinigung erstellt,
bieten ausländische Depots drei wesentliche Vorteile:
Zum einen ergibt sich ein Steuerstundungseffekt, weil die Abgeltungsteuer erst zum Jahresende bzw.
nach der Veranlagung anfällt.
Zum anderen können ausländische Banken Kursgewinne auch mit später im Jahresverlauf realisierten
Kursverlusten verrechnen und dadurch die Gesamthöhe der Abgeltungsteuer von vornherein minimieren.
Drittens entfällt bei einem Auslandsdepot das Doppel- und Strafbesteuerungsverfahren für
ausländische thesaurierende Fonds.
Das legale Depot im Ausland
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