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Abgeltungssteuer-Auslandsdepot.de
Alle Infos zum Thema Auslandsdepot
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Die Abgeltungssteuer kommt, die Zeit läuft und sicher fragen Sie sich:
7. Wo liegen überhaupt die genauen Unterschiede zwischen einem Depot in Deutschland und einem Depot im Ausland, vor dem Hintergrund der Abgeltungsteuer?
8. In welchem Land bin ich mit den Erträgen aus meinem Auslandsdepot steuerpflichtig?
9. Was muss ich bei der Depotübertragung beachten, um nicht unnötig Steuern zu zahlen?
Klicken Sie einfach auf die Frage und Sie erhalten die passende Antwort.
Weitere Informationen zur Abgeltungssteuer finden Sie unter www.abgeltungsteuerfrei.de
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Vorteile beim Depot im Ausland
Dadurch, dass die ausländische Bank lediglich zum Jahresende eine
Steuerbescheinigung erstellt, bieten ausländische Depots drei wesentliche Vorteile.
Zum einen
ergibt sich ein Steuerstundungseffekt, weil die Abgeltungsteuer erst zum Jahresende bzw. nach der
Veranlagung anfällt.
Zum anderen können ausländische Banken Kursgewinne auch mit später im
Jahresverlauf realisierten Kursverlusten verrechnen und dadurch die Gesamthöhe der Abgeltungsteuer von
vornherein minimieren.
Drittens gibt es bei einem Auslandsdepot kein Doppel- und
Strafbesteuerungsverfahren für ausländische thesaurierende Fonds.
Vergleichen Sie die Auswirkungen
der Abgeltungsteuer auf ein Depot in Deutschland und in Luxemburg. >>>
Besteuerung von ausländischen Kapitalerträgen
Werden die Fonds und andere Wertpapiere bei einer Bank im Ausland beispielsweise in Luxemburg oder
Österreich verwahrt, wird von dem dortigen Finanzinstitut nicht automatisch die Abgeltungsteuer
abgeführt. Es werden nur die Steuern des ausländischen Staates abgeführt. Die Abführung
ausländischer Steuern, sog. Quellensteuern, hat jedoch keine befreiende Wirkung für den
deutschen Anleger, der ...
Lesen Sie, wo Ihre Kapitalerträge steuerpflichtig sind, wenn das Depot im Ausland liegt. >>>
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Abgeltungsteuer und ausländische thesaurierende Fonds bei inländischer Depotbank
Für ausländische thesaurierende Fonds ist zur Abführung der Abgeltungsteuer weder die Fondsgesellschaft im Ausland (z.B. Luxemburg) noch die inländische Depotbank in Deutschland verpflichtet, da der deutsche Fiskus ausländische Kreditinstitute nicht zur Abführung deutscher Steuern verpflichten kann. Auf Fondsebene steht damit der volle Ertrag zur Wiederanlage in den Fonds bereit.
Der Depotbank in Deutschland hingegen wird die Höhe der thesaurierten ausländischen Erträge Monate später erst im Nachhinein von der Fondsgesellschaft mitgeteilt. Die inländische Depotbank stellt dem Anleger dann eine Steuerbescheinigung mit den thesaurierten Erträgen aus ausländischen Investmentfonds aus, die dieser dann in der Einkommensteuererklärung angibt und mit 25% Abgeltungsteuer jährlich versteuern muss.
Obwohl der Anleger keine Auszahlung aus dem Fonds erhalten hat, besteuert der Staat die fiktive Ausschüttung. Die Steuern darauf muss der Anleger aus anderen freien Geldmitteln begleichen oder Fondsanteile verkaufen. Damit nicht genug: Beim späteren Verkauf der Fondsanteile aus einem thesaurierenden Investmentfonds ist eine inländische Depotbank erneut zur Abführung der Abgeltungsteuer auf Ausschüttungen für die gesamte Zeit des Anteilsbesitzes verpflichtet, so dass der Anleger vorerst doppelt zur Kasse gebeten wird.
Damit wird beim Verkauf der Anteile die Zwangsbesteuerung durch die inländische Bank nachgeholt, die der Anleger in der Regel bereits im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung versteuert hat. Diese Doppelbesteuerung kann der Anleger erst danach im Rahmen einer erneuten Einkommensteuererklärung beseitigen und sich zuviel gezahlte Steuern zurückholen. Das Schlimme dieser Zwangsteuer: Er muss die Steuer zweimal vorfinanzieren!
Informieren Sie sich hier, was bei der Übertragung von ausländischen thesaurierenden Fonds zu beachten ist. >>>
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Quelle: Investmentfonds.de, ein Dienst der InveXtra AG |
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WICHTIGER HINWEIS:
Diese Informationen können nicht alleine die Grundlage für Ihre
persönliche Anlageentscheidung sein. Die Informationen ersetzen nicht die gesetzlich
(§ 19 Abs. 1 des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften, KAGG) vorgeschriebenen Unterlagen
(Verkaufsprospekt), die vor Abschluß eines Kaufvertrages über Wertpapier- sowie Geldmarkt-Sondervermögen
zur Verfügung gestellt werden müssen. Nähere Informationen zu den einzelnen Fonds der
Investmentgesellschaften entnehmen Sie bitte deren jeweiligen Verkaufsprospekten, die hier
per Email oder telefonisch und per Fax angefordert werden können:
Kontakt:
Tel.: +49 221 570960
Fax: +49 221 5709620
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Die Seite www.investmentfonds.de sowie www.fondsdiscount.com sind Dienste der Invextra AG
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InveXtra AG
Neuenhöfer Allee 49-51
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Anlagen in Fremdwährungen unterliegen dem zusätzlichen Risiko
der Wechselkursschwankungen.
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einer Fondsanlage verbundenen Risiken finden Sie in den
Verkaufsunterlagen, rechtliche Dokumente des jeweiligen Fonds.
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Quellen: Investmentfonds.de.
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